Kanzlei für Sexualstrafrecht Bremen

Glossar
Strafrecht & Sexualstrafrecht

marielle schmöe und kerstin jeschke
A

Anklage wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB)
Schwerwiegender Vorwurf im Sexualstrafrecht. Bereits das Ermittlungsverfahren erfordert professionelle Strafverteidigung.

Aussage-gegen-Aussage-Konstellation
Typische Beweissituation ohne weitere objektive Beweise. Besonders anspruchsvoll in Sexualstrafverfahren.

E

Ermittlungsverfahren
Erste Phase des Strafverfahrens, geführt durch Staatsanwaltschaft und Polizei.

Einlassung
Stellungnahme des Beschuldigten – sollte niemals ohne anwaltliche Beratung erfolgen.

F

Falschbeschuldigung
Unzutreffender Vorwurf einer Sexualstraftat – kann gravierende straf- und zivilrechtliche Folgen haben.

H

Haftbefehl
Bei schwerem Tatvorwurf möglich. Schnelles anwaltliches Handeln ist entscheidend.

N

Nebenklage
Beteiligung des mutmaßlichen Opfers am Strafverfahren.

S

Sexualstrafrecht
Teil des Strafrechts, der u. a. Vergewaltigung (§ 177 StGB) regelt. 

Strafverteidigung
Juristische Vertretung im Ermittlungs- und Hauptverfahren.
Weitere Informationen zu unserer Kanzlei finden Sie hier: kanzleiw.de

U

Untersuchungshaft
Freiheitsentzug während des Ermittlungsverfahrens bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr.

V

Vergewaltigung (§ 177 StGB)
Sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person. Strafrahmen reicht bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Vorladung der Polizei
Beschuldigte sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten.

Nach oben scrollen